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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der Plexada GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Plexada GmbH, Edelrautenweg 8, 44289 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Beratungs-, Wartungs- und Serviceleistungen sowie die Lieferung von Hard- und Software.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen fachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

(4) Für vereinbarte Dienste gewährleistet der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von mindestens 98 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

(5) Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt, feste Entgelte im Voraus.

(3) Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungswege stehen Überweisung und SEPA-Lastschrift zur Verfügung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie betroffene Dienste bis zur vollständigen Zahlung zu sperren und Daten zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang und stellt alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der die notwendigen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.

(3) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung als Leistung vereinbart wurde.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute Erbringung der Leistung.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die vom Auftraggeber innerhalb der letzten zwei Jahre gezahlten Vertragsentgelte begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungs- oder Serviceverträgen) richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag erstmals mit einer Frist von einem Jahr zum Ende der ersten Vertragslaufzeit gekündigt werden; danach ist er monatlich kündbar.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung als vereinbart.

Stand: Februar 2024