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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Änderungen

1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plexada GmbH (nachfolgend Plexada) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich, schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind. 

1.2) Die Wirkung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

1.3) Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plexada gelten für einzelne Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, welche entsprechend elektronisch bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines vom Kunden gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält. 

1.4) Plexada kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunden der Änderung nicht innerhalb von einer von Plexada gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. 

2. Angebote & Auftragsbestätigung 

2.1) Angebote sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. 

2.2) Ein Auftrag gilt erst als dann angenommen, wenn dieser schriftlich durch die Plexada bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben. 

2.3) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassungen des Kunden werden dem Kunden berechnet. 

2.4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir diese während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 10 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden wir die dem Kunden eine aktualisierte Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen Aufwand zu kommen lassen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag abgebrochen müssen die bereits erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt werden. Der Kunde erhält mit den Arbeitsergebnissen die Abschlussrechnung. 

2.5) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird verrechnet und / oder zurückerstattet. 

2.6) Wird neben einem Kauf und / oder Mietangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurückzutreten. 

3. Datenschutz

3.1) Wenn die Plexada für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, dann gilt neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. 

3.2) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet die Plexada GmbH personenbezogene Daten Ihrer Kunden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Auftragserfüllung (Art. 6 I b DSGVO), zum Erfüllen von gesetzlichen Anforderungen (Art. 6 I c DSGVO) oder mit einem berechtigten Interesse (Art. 6 I f DSGVO) der Plexada GmbH. Die Betroffenenrechte nach Art 11 ff. DSGVO finden für alle Kunden Anwendung.   

4. Preise & Zahlungsmodalitäten 

4.1) Es gelten bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Diese sich aus der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung festgelegt, in unserer jeweils aktuellen Preisliste festgehalten. 

4.2) Plexada stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung. Diese wird dem Kunden standardmäßig elektronisch per E-Mail, an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse, zugeschickt. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung der Rechnung, kann Plexada hierfür ein Entgelt von 3,50 EUR je Rechnung verlangen. 

4.3) Nutzungsbasierte Entgelte von Dienstleistungen und Lizenzen sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die Plexada nach billigem Ermessen festlegt. 

4.4) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die erste Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Danach sind diese für einen Zeitraum im Voraus zahlbar, der der ersten Vertragslaufzeit entspricht, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. 

4.5) Zahlungen von Kunden können mittels Banküberweisung und / oder SEPA-Lastschrift geleistet werden. 

4.6) Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

4.7) Die Zahlungen gelten als geleistet, ab dem wir über den Betrag verfügen können. 

4.8) Die Währung ist Euro (EUR, €). Zahlungen sind in der Währung Euro zu leisten. 

4.9) Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen sind davon Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach §355 BGB. 

4.10) Bis zur Leistung der fälligen Vergütung, oder im Falle des Verzugs durch den Kunden ist die Plexada berechtigt, ihre Dienstleitungen zu sperren / deaktivieren. Daten, welche dem Kunden gehören und zu diesem Zeitpunkt auf Systemen der Plexada gespeichert sind werden erst mit vollständiger Zahlung aller Beträge dem Kunden ausgehändigt / zugänglich gemacht. 

4.11) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungszugang leistet. 

4.12) Kommt der Kunde mit einem monatlichen oder jährlichen Entgelt in Verzug, kann die Plexada das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 

4.13) Bei Zahlungsverzug kann die Plexada eine Erstattung des hieraus entstandenen Schadens verlangen. Kosten, welche bei einer Rücklastschrift entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann die Plexada ebenfalls eine Erstattung verlangen. 

4.15) Die Plexada ist berechtigt, nach billigem Ermessen gemäß §315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind. Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z.B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service, etc.) und Kosten für betrieb der Leistungen (z.B. Lizenzen, Kosten unserer Lieferanten), Kosten für die Kundenbetreuung (z.B. Support-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme) und Allgemeinen Kosten (z.B. Energie, Telekommunikation, Marketing), sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen. 

4.16) Preisanpassungen werden dem Kunden 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden im angezeigt. Der Abrechnungslauf wird erst nach dieser Frist entsprechend angepasst. Der Kunde wird auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.  

5. Leistungen 

5.1) Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistung. 

5.2) Die Verfügbarkeit der Plexada Dienstleitungen und Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet sind beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server oder Dienstleistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der Plexada liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen sind. 

5.3) Die Plexada führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Betriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, und des Datenschutzes zyklisch wiederkehrende Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann die Plexada ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. Die Plexada wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in einer nutzungsarmen Zeit durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die Plexada den Kunden hierüber unterrichten, soweit dies möglich ist. 

5.4) Der Leistungsumfang kann geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 

5.5) Ist die Plexada nach 5.4 berechtigt ihre Leistungen zu ändern, kann sie nach billigem Ermessen gemäß §315 BGB ihre Preise anpassen. Eine solche Preisanpassung ist auf den Umfang der Leistungsänderung begrenzt. 

5.6) Eine Preisanpassung kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu zahlende Preise führen. 

5.7) §315 BGB bleibt unberührt. 

5.8) Bei Nutzung von digitalen Produkten und Dienstleistungen behält sich die Plexada vor, diese zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, aus Gründen der IT-Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit, etc. zu ändern. Der Kunde wird über diese Maßnahme informiert. 

5.9 Soweit dem Kunden zu seinen Diensten oder Services feste statische IP-Adresse zugeordnet sind, behält dich die Plexada das Recht vor diese zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. 

5.10) Die Nutzungsüberlassung von Servern, egal ob ganz oder teilweise, an anonyme Dritte ist nicht gestattet. 

5.11) Eine Nutzung der Server und/oder Dienstleistungen, welche gegen geltendes Recht verstößt, ist untersagt und wird im bei einem konkreten Fall polizeilich zur Anzeige gebracht. Sofern ein begründeter Verdacht besteht, behält sich die Plexada das Recht vor die Server und/oder Dienstleistungen abzuschalten und/oder zu sperren. 

5.12) Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdienstleistungen (z.B. EXIT-Nodes, etc…) ist untersagt. 

5.13) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen. 

5.14) Sofern erforderlich und zumutbar wird der Kunde bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Nutzen einer 2FA-Verifizierung) mit. 

5.15) Für einige Services und/oder Dienste entstehen der Plexada Kosten, welche wir an die Kunden weitergeben. 

5.16) Die Plexada ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt die Plexada dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Die Plexada leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. 

5.17) Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren. 

6. Lieferung 

6.1) Termine sind nur dann rechtlich verbindend, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist gilt als eingehalten, bis zu Ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat und an einen Lieferdienst übergeben worden ist. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Rohstoffmangel, etc.) verschieben den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind. 

6.2) Bei digitalen Waren und/ oder Dienstleistungen ist die Lieferung erfolgt, sobald der Kunde technisch den Zugriff auf die Ressource oder Lizenz hat. 

6.3) Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.  

6.4) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzende Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.  

6.5) Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.  

6.6) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, auch wenn es sich um Lieferungen aus unserem Internet-Shop handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.  

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1) Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.  

7.2) Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.  

7.3) Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.  

7.4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. 

7.5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen. 

7.6) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.  

7.7) Bei Hardware, welche Bestandteil einer Dienstleistung ist, und nicht explizit einen Termin zur Eigentumsübertragung enthält, so bleibt diese Hardware-Eigentum der Plexada und ist nach Beendigung des Vertrags an die Plexada zurückzugeben. 

8. Urheberrechte, Lizenzen 

8.1) Die Plexada räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Programmen, Anwendungen, Skripten, Apps, ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiterverwenden und löschen. Für Open Source Software gilt diese Bestimmung nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. 

8.2) Die von Plexada zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen. 

8.3) Sofern der Kunde auf den von der Plexada zur Verfügung gestellten Diensten Lizenzen u.ä. selbst einrichtet, verwaltet oder verteilt, ist er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn er technische Parameter verwaltet, die maßgeblich für den Umfang der Lizenzierung sind, beispielsweise die Anzahl genutzter Cores oder die Anzahl von zugriffsberechtigten Nutzern. 

8.4) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. 

9. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt 

9.1) Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.  

9.2) Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.  

9.3) Wir sind ausfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:  

9.3.1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt. 

9.3.2) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind. 

9.3.3) Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben. 

9.3.4) Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).  

9.3.5) Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist. 

9.3.6) Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

9.4) Im Verzugsfall kann der Kunde der Plexada eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Plexada zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Ist bei der Plexada bis zum Ablauf der Nachfrist nicht die Erklärung des Kunden eingegangen, dass der Kunde die Leistung nach Ablauf der Frist ablehne, bleibt die Plexada zur Leistung berechtigt.  

10. Plichten des Kunden 

10.1) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 

10.2) Die Plexada kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. 

10.3) Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei der Plexada verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. 

10.4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien, Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von der Plexada, anderen Plexada Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. 

10.5) Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die Plexada zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. 

10.6) Die Nutzung der Plexada Dienste und Server zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie , betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt. 

10.7) Der Kunde schließt mit der Plexada eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab, sobald die Plexada in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. 

11. Wartungs- und Reparaturarbeiten 

11.1) Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. 

11.2) Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend der Dienstleistungspreisliste zu vergüten.  

11.3) Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. 

12. Gewährleistung 

12.1) Wir leisten wir folgt Gewähr: 

12.1.1) Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.  

12.1.2) Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

12.1.3) Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 

12.1.4) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.  

12.2) Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.  

12.3) Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.  

12.4) Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.  

12.5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.  

12.6) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. 

12.7) Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen zu erstatten. 

12.8) Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.  

13. Fremdgarantien

13.1) Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.  

14. Abnahme 

14.1) Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereitsteht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.  

14.2) Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.  

14.3) Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.  

14.4) Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 

14.5) Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt, ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.  

14.6) Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.  

15. Software 

15.1) Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.  

15.2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.  

15.3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.  

15.4) Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerblichem Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu.  

15.5) Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.  

15.6) Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.  

15.7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.  

15.8) Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.  

15.9) Ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 

15.10) Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.  

16. Haftung der Plexada 

16.1) Für Schäden haftet die Plexada nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Plexada oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt die Plexada oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den die Plexada bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. 

16.2) Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

16.3) Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die Plexada gezahlt hat. 

17. Vertragslaufzeit & Kündigung 

17.1) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

17.2) Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, ist der Vertrag kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der ersten Vertragslaufzeit. Danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

18. Weitere Bestimmungen 

18.1) Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.  

18.2) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.  

18.3) Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.  

18.4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Plexada nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 

18.5) Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3(8) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

19. Gerichtsstand & anwendbares Recht 

19.1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Dortmund so weit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). 

Stand: 02.2024